PostHeaderIcon Das Einstiegsgeld


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Das Einstiegsgeld in Zusammenarbeit mit Ihrer ARGE

Ihre Brücke zwischen I.) Fördern und II.) Fordern?

I: Fördern)
Nach dem Hartz IV oder besser ALG II  daß in der Zwischenzeit „in aller Munde” und Presse ist, hat ein Existenzgründer aus ALG II auch was vom Einstiegsgeld gehört. Die Voraussetzung für Einstiegsgeld ist, dass die Erforderlichkeit der Geldleistung im Hinblick auf die „Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt” bewiesen ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass die persönliche Erreichbarkeit der Sachbearbeiter oft nicht mehr möglich ist, sondern ein Callcenter fängt die Anrufe ab und versucht den richtigen Sachbearbeiter dem telefonischen Vorgang zuzuordnen.
Individuelle Informationen zu dem eigenen möglichen Einstiegsgeldanspruch zu erhalten, ist ungemein schwierig geworden. In der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe seit dem 01.01.2005 erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Arbeitslosengeld II als neue Grundsicherung in Deutschland.
 
Existenzgründer LG II Empfänger können seit dem weder die „Ich-AG” noch „Überbrückungsgeld” oder den neuen Gründungszuschuss beantragen und erhalten.Das sog. Einstiegsgeld ist ein Zuschuss auf den kein Rechtsanspruch besteht, also nach Ermessen des Fallmanagers entschieden wird. Die Dauer der Förderung beträgt in der Regel 12 Monate, eine Verlängerung für weitere 12 Monate ist möglich. Der Anspruch erlischt, wenn der Empfänger vom Fallmanager als nicht mehr hilfebedürftig eingestuft wird.
Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt den Fallmanagern 50 Prozent der Regelleistung des ALG II als Einstiegsgeld zu gewähren. In der Regel sollte es sich um ca. 172,50 € pro Monat handeln (Alleinstehender).
Lassen Sie sich gut beraten und geben Sie diesen Tipp auch an Bekannte weiter, die Einstiegsgeld beantragen wollen. Eine Bewilligungsgarantie haben Sie dadurch natürlich nicht, aber Ihre Chancen steigen.
Als sog. Fachkundige Stelle kennen wir bundesweit meist die aktuelle Bewilligungspraxis der einzelnen Argen und Jobcenter. Jede Arge und jedes Jobcenter arbeiten unterschiedlich.

II: Fordern)
Die Forderungen, also Bedingungen, die die Fallmanager an die Gründer stellen, sind meist nur die, von denen man im Fernsehen und im Radon gehört und gesehen hat.
Lassen Sie sich nicht entmutigen:
Kämpfen Sie -natürlich stets sachlich- für Ihre Selbstständigkeit.  
Tatsache ist, dass der entscheidende Nachteil des Einstiegsgeldes im Vergleich zum Gründungszuschuss ist, dass der Gründer nur einen  speziellen seines Gewinns behalten darf. Alle Umsätze und Gewinne müssen regelmäßig individuell dem Fallmanager gemeldet werden.

Mein Tipp aus dem Herzen: "Dennoch ist es stets besser Selbstständig zu werden, als ewig den gleichen Trott und die Trostlosigkeit des Hartz IV zu ertragen.
Sie machen es schon richig:
Packen Sie es jetzt an.
Als erfolgreicher Existenzgründer müssen Sie damit rechnen, wenn Sie z.B. in dem einem Monat 1.000 Euro Gewinn erzielen,werden Sie in der Regel nur ein Bruchteil als zusätzliches Einkommen zum ALG II und Einstiegsgeld behalten dürfen."

D, H. Wer allerdings in der Vorgründungs-und Gründungsphase viele nachvollziehbare betriebliche Kosten hat, schmälert regulär seinen verbleibenden Gewinn, übersteigt clever zunächst nicht den Grenzwert, um Kürzungen zu erfahren und baut sich erst einmal ein sichere und zukunftsträchtige Existenz auf.
Auch hier gilt: Planung ist alles!

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wählen Sie. 0228- 65 26 56 oder 0170-770 2200


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Unser Unternehmen orientiert sich an Kundenwünschen und unser ganzes Team bemüht sich, diese Ansprüche zu erfüllen. Unsere treuen Kunden sind unser bester Qualitätsnachweis.

Gerne sind wir für Sie Kontaktperson und Ansprechpartner in allen Ihren Fragen zur Existenzgründung.

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